Hygienerichtlinien
Es gelten die Aktuellen Hygienerichtlinine des BJR.
Corona-Regelungen ab 1. Juli
Grundregel der Öffnungen ist es, dass diese unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dreh- und Angelpunkt dieses Sicherheitskonzepts ist die Definition von Personen, von denen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht. Hier wird von den drei G gesprochen: „geimpft, getestet, genesen“ (3-G-Regel).
Ab 1. Juli gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises erst für Personen ab 12 Jahren.
3-G-Regel
Mit 1. Juli gilt in folgenden Bereichen die 3-G-Regel:
- Gastronomie
- Hotellerie und Beherbergung
- Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen, Tierparks)
- Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
- Sportstätten
gewünscht wäre auch die Corona WarnApp